Neue Geweihtenregeln

Aus Die Sieben Gezeichneten
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Erleichterungen und Karmaspenden für Liturgien

Änderung der Tabelle von WdG 244:
– In Erfüllung der Aufgaben als Geweihter: Erleichterung bis -5 (Perainegeweihte, die Grabsegen wirkt: -1, Borongeweihter mit Grabsegen: -5)
– Aus einer Notlage heraus: -7


Je nachdem, wie groß die Notlage und wie sehr die Wirkung im Sinne der Gottheit ist, kann (!) die Gottheit direkt Karmaenergie zur Verfügung stellen.

Die Boni aus...

  • Notlage (bis -7)
  • göttlicher Auftrag (bis -7)
  • Erfüllung des geweihten Auftrags (-5)
  • Harmonie mit dem Weltgeschehen (-2 bis +7)
  • "Meinung" des Gottes (bis -7)

... werden aufsummiert. Für je 4 Punkte dieser Boni wird 1/5 der Karmaenergie direkt von dem Gott gespendet, um vom Geweihten eingesetzt zu werden. Die Entrückung wird hiervon nicht beeinflusst, d.h. auch wenn der Gott die Liturgie vollständig unterstützt, gibt er erst die Karmaenergie, dann benutzt der Geweihte sie, und der Geweihte bekommt volle Entrückung.

Mehr Entrückung & Entrückung auch für Nichtgeweihte

Zusätzlich zur Entrückung für angewandte Mirakel und Liturgien gilt:

Für göttergefällige Tätigkeiten bekommen Gläubige 1-2 Punkte Entrückung pro Stunde, Geweihte 2-3 Punkte pro zwei Stunden bis zu einem Maximum vom 10-fachen der Punkte pro Stunde. Umso heiliger die Tätigkeit und frommer der Gläubige, desto eher gibt es mehr Punkte.

Beispiele:

Eine zwölfgöttergläubige Bäuerin pflegt den ganzen Tag den Garten: 1 Punkt Entrückung pro zwei Stunden bis zu einem Maximum von 10.
Ein ingerimmgefälliger Schmied arbeitet betend an seinem Meisterstück: 2 Punkte Entrückung pro zwei Stunden bis zu einem Maximum von 20.
Ein Hesindegeweihter, der sich meditierend mit einem mathematisch komplexen Problem beschäftigt: 3 Punkte Entrückung pro zwei Stunden bis zu einem Maximum von 30.

Entrückung baut sich nicht ab, solange die Tätigkeit, welche die Entrückung verursacht hat, weiterhin ausgeführt wird, oder während der Gläubige in Meditation oder Gebet versunken ist. Die Auswirkungen der Entrückungen bleiben sowohl in ihrer positiven als auch negativen Ausprägung bestehen.

Karmaregeneration

Je 10 (volle) Punkte Entrückung, die im Laufe eines Tages erreicht werden, bringen einen zusätzlichen Punkt Karma, der an diesem Tag regeneriert wird.

Für besonders gottgefällige Aufträge, die erfüllt wurden, oder andere dem Geweihten angemessene Tätigkeiten, kann der Geweihte auf zusätzliches Karma als Belohnung und Ansporn von der Gottheit hoffen, bis etwa zur Hälfte der zur Erfüllung vorher ausgegebenen Karmaenergie.

Für unterlassene Geweihtenpflichten, Vergehen oder ähnliches kann die Regeneration auch "gekürzt" werden (von 1 auf 0 Karmapunkte pro Tag) und die Probe zur Regeneration erschwert werden (o-Ton: Der Geweihte muss über seine Fehler ernsthaft meditieren) – oder, wenn die Gottheit enttäuscht wird, einfach dauerhaft ausbleiben.